KI TELEFONASSISTENT FÜR ANWÄLTE
Mit dem KI Telefonassistenten werden eingehende Anrufe automatisch beantwortet, qualifiziert und dokumentiert – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und sehen Sie LIVE in Aktion
Viele Kanzleien kennen das Problem: Das Telefon klingelt ununterbrochen, aber die Zeit für jeden Anruf fehlt. Wenn Ihre Kanzlei nicht erreichbar ist, landet der nächste Mandant häufig direkt bei der Konkurrenz. Jeder verpasste Anruf kann einen verlorenen Fall bedeuten.
Der Verwaltungsaufwand wächst, während die Reaktionszeiten sinken. Es ist an der Zeit, dieses Problem zu lösen, bevor es Sie weitere wertvolle Mandate kostet.
Empfangsmitarbeiter kommen mit dem hohen Telefonaufkommen und den vielen Routinefragen kaum noch hinterher.
Außerhalb der Bürozeiten, in der Mittagspause oder an Wochenenden gehen wertvolle Anfragen für immer verloren.
Manuelle Terminvereinbarungen und Notizen fressen Zeit, die dringend für die eigentliche juristische Arbeit fehlt.
Wenn Mandanten zu lange auf eine Rückmeldung warten müssen, entscheiden sie sich für den nächsten Anwalt.
Ihre Kanzlei ist jederzeit erreichbar – auch abends, nachts und an Wochenenden.
Die KI sammelt wichtige Informationen, bevor ein Anwalt Zeit investieren muss.
Ihr Team konzentriert sich auf Mandate statt auf Routineanrufe.
Unsere Voice AI übernimmt wiederkehrende Kommunikationsprozesse wie:
Erstkontakt mit Interessenten
Terminvereinbarungen
Mandantenqualifizierung
FAQ-Beantwortung
Weiterleitung von Anfragen
Lead-Erfassung und CRM-Dokumentation
Der Einsatz von KI-gestützten Telefonassistenten ist in Österreich grundsätzlich zulässig, sofern die geltenden Datenschutz- und Transparenzanforderungen eingehalten werden.
Unsere Voice-AI-Lösungen werden so konzipiert, dass sie die Anforderungen der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die Transparenzpflichten des EU AI Acts berücksichtigen.
Dabei bleibt die juristische Beratung jederzeit den Rechtsanwälten vorbehalten.
Für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten
Die gleiche Technologie kann auch innerhalb Ihrer Kanzlei eingesetzt werden, um Anfragen effizienter zu bearbeiten, Reaktionszeiten zu verkürzen und die Mandantenkommunikation zu optimieren – selbstverständlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt stets von der individuellen Implementierung und den organisatorischen Prozessen der jeweiligen Kanzlei ab.
Ja. Moderne Voice-AI-Systeme können natürliche Gespräche führen, Rückfragen stellen, Informationen erfassen, Termine vereinbaren und auf häufige Fragen antworten. Die KI arbeitet dabei auf Grundlage definierter Prozesse, Wissensdatenbanken und Gesprächsleitfäden.
Ja. Die Voice AI kann freie Termine erkennen, Kalender verwalten, Termine buchen, verschieben oder absagen und die Informationen automatisch in Ihr CRM oder Kanzleisystem übertragen.
Ja, sofern die technische Implementierung und die internen Prozesse der Kanzlei entsprechend eingerichtet werden. Die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich regelmäßig aus Art. 6 DSGVO, insbesondere aus der Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder dem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ja. Weder die DSGVO noch das österreichische Datenschutzgesetz verbieten den Einsatz von KI-gestützten Telefonassistenten. Entscheidend ist, dass die betroffene Person über die Kommunikation mit einer KI informiert wird und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
Ja. Nach den Transparenzanforderungen des EU AI Acts müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Deshalb weisen unsere Voice-AI-Lösungen bereits zu Beginn des Gesprächs transparent darauf hin.
Grundsätzlich ja. Erfolgt eine Gesprächsaufzeichnung, sollte vor Beginn der Aufzeichnung eine entsprechende Zustimmung eingeholt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den jeweiligen Anwendungsfällen und den internen Datenschutzrichtlinien der Kanzlei ab.
Nein. Die Voice AI dient ausschließlich der Kommunikation, Qualifizierung und Organisation von Anfragen. Juristische Bewertungen, Rechtsberatung und anwaltliche Empfehlungen bleiben ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Ja. Viele Kanzleien nutzen Voice AI nicht nur intern, sondern bieten vergleichbare Lösungen auch ihren Mandanten an, beispielsweise für Terminvereinbarungen, Mandantenaufnahme, Kundenservice oder Erstqualifizierungen.
Je nach Anwendungsfall insbesondere:
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Art. 6 DSGVO (Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung)
Art. 13 DSGVO (Informationspflichten)
Österreichisches Datenschutzgesetz (DSG)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
EU AI Act (Transparenzpflichten für KI-Systeme)
Ja. Unsere Systeme werden so aufgebaut, dass Datenschutz, Transparenz, Zugriffskontrollen und nachvollziehbare Prozesse von Anfang an berücksichtigt werden. Zusätzlich können individuelle Anforderungen Ihrer Kanzlei oder Ihrer Datenschutzbeauftragten umgesetzt werden.
Darauf legen wir besonderen Wert:
Transparente Kennzeichnung der KI-gestützten Kommunikation
DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten
Sichere Übertragung und Speicherung von Gesprächsdaten
Individuelle Datenschutz- und Einwilligungsprozesse
Menschliche Eskalationsmöglichkeiten bei sensiblen Anliegen
Keine automatisierte Rechtsberatung durch die KI
Speziell für Kanzleien
Erfahren Sie, wie ein KI Telefonassistent Ihre Kanzlei entlastet.
Unverbindliches Erstgespräch • 100% DSGVO-konform
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